hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass es in meinem Gewerbeobjekt zu einem Wasserschaden gekommen ist, der erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringt. Aufgrund dieser Umstände bitte ich um eine Mietminderung für den betroffenen Zeitraum.
1. Sachverhalt
1.1 Hergang des Wasserschadens
Am 15. Oktober 20XX habe ich festgestellt, dass es im Badezimmer meines Gewerbeobjekts zu einem Wasserschaden gekommen ist. Der Vorfall wurde umgehend an Sie gemeldet, jedoch konnte die Ursache des Schadens bis heute nicht gefunden werden.
1.2 Auswirkungen des Wasserschadens
Durch den Wasserschaden ist es mir leider nicht mehr möglich, die betroffenen Räumlichkeiten in vollem Umfang für meine gewerbliche Tätigkeit zu nutzen. Insbesondere die sanitären Einrichtungen sind stark beschädigt und nicht mehr funktionsfähig. Zudem ist Feuchtigkeit in die Wände eingedrungen, was zu einem unangenehmen Geruch und Schimmelbildung führt.
2. Mängelanzeige und Fristsetzung
Am 16. Oktober 20XX habe ich den Wasserschaden schriftlich bei Ihnen angezeigt und um umgehende Reparatur gebeten.
Trotz meiner wiederholten Nachfragen und Mahnungen ist bis heute keine Reparatur erfolgt.
Vor diesem Hintergrund setze ich Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen zur Durchführung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, behalte ich mir weitere Schritte vor, um meine Ansprüche geltend zu machen.
3. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 536 BGB stehen mir als Mieter bei einem Mangel der Mietsache Minderungsansprüche zu. Da der Wasserschaden mein Gewerbeobjekt erheblich beeinträchtigt und die Nutzung der Räumlichkeiten stark eingeschränkt ist, erachte ich eine angemessene Minderung der Mietzahlungen als gerechtfertigt.
4. Mietminderung
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, den genauen Umfang des Schadens vor Ort zu überprüfen, habe ich einen Sachverständigen hinzugezogen, dessen Bericht als Beilage dieser Mietminderung beigefügt ist.
Angesichts der erheblichen Einschränkungen meiner gewerblichen Tätigkeit durch den Wasserschaden beantrage ich eine Mietminderung in Höhe von 30% des monatlichen Mietzinses ab dem Zeitpunkt des Wasserschadens, bis die Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen sind.
5. Vorläufige Fristsetzung
Ich bitte hiermit erneut um eine umgehende Kontaktaufnahme Ihrerseits, um einen Termin zur Begutachtung des Schadens vor Ort zu vereinbaren. Die Behebung des Wasserschadens sollte unverzüglich erfolgen, um weitere Schäden an der Mietsache zu vermeiden und meine gewerbliche Nutzung des Objekts wiederherzustellen.
6. Schlussformel
Ich hoffe auf eine zügige und faire Lösung in dieser Angelegenheit und stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden können, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Mietminderung ist ein Recht des Mieters, die Miete zu mindern, wenn bestimmte Mängel in der Mietsache vorliegen.
2. Welche Gründe berechtigen zur Mietminderung bei einem Wasserschaden?
Ein Wasserschaden kann zur Mietminderung berechtigen, wenn dadurch eine Beeinträchtigung der Nutzung der Mietsache entsteht, z. B. durch Feuchtigkeit, Schimmelbildung oder Einschränkung der Nutzbarkeit von Räumen.
3. Was muss ich tun, um eine Mietminderung geltend zu machen?
Sie sollten den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Wenn der Mangel nicht behoben wird, können Sie die Miete unter Vorbehalt mindern.
4. Wie viel Prozent kann ich meine Miete mindern?
Die Höhe der Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung durch den Wasserschaden ab. In der Regel kann die Miete um 10-30% gemindert werden, je nach Ausmaß des Schadens.
5. Wie lange kann ich die Miete mindern?
Sie können die Miete für die Dauer des Wasserschadens mindern, also solange der Mangel besteht. Sobald der Mangel behoben ist, müssen Sie die volle Miete wieder zahlen.
6. Muss ich eine Mietminderung ankündigen?
Ja, es ist empfehlenswert, die Mietminderung vorher anzukündigen, um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen und Streitigkeiten zu vermeiden.
7. Kann der Vermieter die Mietminderung ablehnen?
Ja, der Vermieter kann die Mietminderung ablehnen, wenn er den Mangel für behebbar hält oder der Mieter den Mangel selbst verursacht hat.
8. Kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen?
Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn der Mangel eine erhebliche Gefährdung darstellt und der Vermieter den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.
9. Kann ich Schadensersatz verlangen?
Ja, Sie können unter Umständen Schadensersatz für entstandene Schäden geltend machen, z. B. für beschädigtes Inventar oder entgangene Mieteinnahmen.
10. Gibt es Vordrucke für einen Musterbrief zur Mietminderung bei Wasserschaden im Gewerbe?
Ja, es gibt zahlreiche Musterbriefe und Vorlagen im Internet, die Ihnen bei der Formulierung eines Minderungsschreibens helfen können. Diese sollten jedoch individuell an den konkreten Fall angepasst werden.
11. Welche Elemente sollte ein Minderungsschreiben enthalten?
Ein Minderungsschreiben sollte den Mangel genau beschreiben, die Frist zur Beseitigung setzen, die Höhe der Mietminderung angeben und den Hinweis auf eine mögliche Kündigung oder Schadensersatz enthalten.
12. Gibt es eine Frist zur Einreichung des Minderungsschreibens?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, jedoch sollten Sie das Minderungsschreiben möglichst zeitnah nach dem Auftreten des Mangels einreichen.
13. Was passiert, wenn der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptiert?
In diesem Fall können Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und eine Klage auf Mietminderung einreichen. Es kann jedoch ratsam sein, vorher versuchen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
14. Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Mangel eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit darstellt und der Vermieter den Mangel nicht fristgerecht beseitigt.
15. Wie sollte ich mich bei einem Wasserschaden im Gewerbe verhalten?
Sie sollten den Schaden umgehend dem Vermieter melden und dokumentieren. Vermeiden Sie eigenmächtige Reparaturversuche und behalten Sie alle relevanten Unterlagen, wie z. B. Fotos und Schadensberichte.
Die Antworten auf diese Fragen sollen Ihnen als allgemeine Orientierung dienen und ersetzen nicht eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Fall. Wenn Sie weitere Fragen haben sollten, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren.