Kleingewerbe Ruhen Lassen Musterbrief |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mein Kleingewerbe vorübergehend ruhen lassen möchte. Ich benötige eine Auszeit aus geschäftlichen Gründen und möchte meine unternehmerischen Aktivitäten für eine bestimmte Zeit aussetzen.
Es handelt sich um folgendes Kleingewerbe:
Unternehmensname: Beispiel GmbH Anschrift: Musterstraße 123, 12345 Musterstadt Geschäftsführer: Max MustermannWährend der Ruhezeit werde ich sämtliche geschäftlichen Aktivitäten einstellen und keine neuen Aufträge annehmen. Es werden keine Leistungen erbracht und keine Produkte verkauft.
Die Ruhezeit soll ab dem 01.01.2023 beginnen und voraussichtlich bis zum 31.12.2023 andauern. Innerhalb dieses Zeitraums werde ich mich vollständig auf andere persönliche oder berufliche Projekte konzentrieren.
Ich bitte Sie freundlichst, dies in Ihren Unterlagen zu vermerken und etwaige Kunden oder Geschäftspartner zu informieren, dass mein Kleingewerbe vorübergehend ruht. In dieser Zeit stehe ich nicht für geschäftliche Angelegenheiten zur Verfügung.
Sollte es während der Ruhezeit zu dringenden Anfragen oder Anliegen kommen, bitte ich Sie, diese an meinen Stellvertreter zu richten. Die Kontaktdaten meines Stellvertreters lauten wie folgt:
Stellvertreter: Maxine Musterfrau Kontaktdaten: Telefon: 01234-56789 | E-Mail: [email protected]Ich vertraue darauf, dass Sie mein Anliegen verstehen und meine Entscheidung respektieren. Ich freue mich darauf, nach Ablauf der Ruhezeit mit frischer Energie und neuen Ideen mein Kleingewerbe wieder aufzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
(Ihr Name)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Kleingewerbe ruhen lassen
Fazit:
Das Ruhenlassen eines Kleingewerbes bietet die Möglichkeit, den Betrieb vorübergehend einzustellen, ohne jedoch die Gewerbeanmeldung abzumelden. Die Dauer der Ruhephase kann individuell festgelegt werden, wobei in der Regel eine Zeitspanne von bis zu zwei Jahren gewählt wird. Während der Ruhephase gelten bestimmte Regelungen und Ausnahmen bezüglich gewerblicher Einnahmen, Ausgaben, Steuerzahlungen und Versicherungsbeiträgen. Es ist ratsam, sich vorab bei den entsprechenden Institutionen, wie dem Gewerbeamt, dem Finanzamt oder der Kranken- und Rentenversicherung, über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zu informieren.